Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab dem 7. Mai der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport, also auch für den Schieß- und Bogensport, wieder erlaubt ist. Allerdings nur, wenn der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Dabei muss der Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern in alle Richtungen und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen auf den Schießständen und Bogensportplätzen zwingend gewährleistet sein!
Ab dem 11. Mai ist dann auch unter Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygienevorschriften wieder der Schieß- und Bogensport auf geschlossenen Schießständen und Bogensportanlagen möglich. Der Vorstand erarbeitet zur Zeit ein Konzept, mit dem dann unter Einhaltung der Auflagen der Trainingsbetrieb wieder stattfinden könnte. Sollte die Stadt Brühl als Standbetreiber dem Konzept in den kommenden Tagen zustimmen, könnte der Schießstand wieder geöffnet und das Training aufgenommen werden.