Da gemäß der Coronaschutzverordnung NRW – CoronaSchVO (Stand: 30.10.2020) der Freizeit und Amatuersportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum 30.November 2020 untersagt ist, bleibt der Schießstand geschlossen und somit findet auch kein Trainingsbetrieb statt!